Kontrollieren der Aktualität, von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw., ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Weitere Leistungen:
Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren
Beratung bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen (soweit sie den Brandschutz betreffen)
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen (soweit sie den Brandschutz betreffen)
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers (soweit sie den Brandschutz betreffen)
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-und Rettungswege
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen u.a. mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen (die Belange des Brandschutzes betreffen)
Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall) oder für lokale Wetterereignisse mit
Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)